Beitragsarchiv
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Um das Bewusstsein für die kleinen Lebensretter in der Bevölkerung zu stärken, wird regelmäßig der Rauchmeldertag veranstaltet.
Am Freitag 13. November 2020 ist es wieder soweit: Bundesweit wird der Aktionstag „Freitag, der 13. - Aktionstag "Rauchmelder retten Leben" durchgeführt.
Die meisten Brandopfer – 70 % – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 % der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchwarnmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.
Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.
Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.
Rauchmelder (Brandmelder) retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder oder Brandmelder, Feuermelder) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können. „Da sind Rauchwarnmelder unverzichtbar."
ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!
Hier haben wir nur ein paar der Gesetzestexte aufgeführt die mit diesem Thema in Verbindung stehen. Weitere Auskünfte kann Ihnen Ihr Rechtsbeistand des Vertrauens mitteilen.
Hessiche Bauordnung - HBO
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen."
Hessische Bauordnung von 2011
Sie möchten noch mehr Informationen zu Rauchwarnmeldern?
https://www.rauchmelder-lebensretter.de bündelt viele wichtige Verbrauertipps zu Rauchwarnemldern, auf einem werbefreiem Infoportal.
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