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Verkehrsschild Stau

Rettungsgasse bilden

Endlich ist es soweit, die Ferien stehen an und der lang ersehnte entspannende Urlaub nähert sich.

Die Vorfreude dauert jedoch nicht lange, wenn viele Autofahrer schon vor der Anreise/Abreise zum/vom Urlausort an den Stau auf der Autobahn denken. Aber wie verhalte ich mich richtig, wenn auf der Autobahn in einen Stau gerate?

Stau ist natürlich kein Phänomen welches nur während der Urlaubsreisezeit entsteht. Dort kommen Staus jedoch vermehrt und in größerem Ausmaß vor, die aus den unterschiedlichsten Gründen entstehen.

Doch was muss man machen sobald sich ein Stau bildet und ist ihnen der Begriff "Rettungsgasse“ bekannt?

Stau Autobahn

 

Nur jeder Dritte Führerscheinbesitzer in Deutschland weiß, wie man eine Rettungsgasse bildet. Dies ergab eine repräsentativen Forsaumfrage die im Februar 2016 durchgeführt wurde.

Erschreckender Weise muss man feststellen, dass eine Rettungsgasse leider meist viel zu spät gebildet wird, doch hier zählt meist jede Minute!

Viele Autofahrer reagieren, aus den unterschiedlichsten Gründen wie z. B. Unaufmerksamkeit oder zu laute Musik äußerst verzögert eine Rettungsgasse zu bilden. Einige von ihnen handeln dann auch noch falsch, da sie vergessen haben wann und vor allem wie eine Rettungsgasse richtig zu bilden ist. Leider gibt es vereinzelt sogar Autofahrer die die Rettungskräfte absichtlich behindern.

 

Deutschland steht im Stau

Laut dem ADAC bildeten sich im Jahr 2020 weniger Staus als im Vorjahr, was auf Homeoffice und Lockdown während der Corona Pandemie zurückzuführen ist. Die Analyse der ADAC Verkehrsdatenbank weist etwa 513.500 Staus mit einer Gesamtlänge von rund 679.000 Kilometern auf Deutschlands Autobahnen aus.

Gesamtlänge der Verkehrstaus pro Jahr (in km)

2020 >> 679.000 km (Corona Pandemie)
2019 >> 1.423.000 km
2018 >> 1.528.000 km
2017 >> 1.448.000 km
2016 >> 1.380.000 km

 

Verkehrsunfälle

Verkehrstote – Laut ADAC Statistik verloren in Deutschland im Jahr 2020 mit dem Auto 1.100 Menschen ihr Leben. Im Straßenverkehr wurden 376 Fußgänger und 426 Radfahrer tödlich verletzt.

Da vielen Verkehrsteilnehmern die Bildung der wichtigen Rettungsgasse nicht bekannt ist startete das Hessisches Ministerium des Innern und für Sport im Jahr 2015 die "Kampagne Rettungsgasse“. Diese soll die Helfer von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst die schnell zum Unfallort gelangen müssen unterstützen. Dazu wurden Werbebanner, die an die Bildung einer Rettungsgasse erinnern, an 50 markanten Stellen an Autobahnbrücken in Hessen aufgehängt.

Rettungsgasse Banner

Quelle: ADAC aktuelle Bilanz Verkehrstote

 

 

Wie bildet man eine Rettungsgasse?

Rettungsgasse kann so einfach sein! Egal wie viele Spuren eine Autobahn oder Kraftfahrstraße hat kann man sich die Bildung einer Rettungsgasse mit der folgende Rechte-Hand-Regel gut merken:

Alle Fahrzeuge die auf der äußerst linken Spur fahren weichen nach links aus und alle anderen Fahrzeuge die auf den anderen Spuren fahren nach rechts. Hierbei kann zum Ausweichen auch der Pannenstreifen mitbenutzt werden. Bei dieser Regel spielt es keine Rolle wieviel Spuren eine Straße hat, denn sie funktioniert immer. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass man seinem Vordermann nicht zu dicht auffährt, um ggf. nochmals seinen Standort zu korrigieren.

Die Breite der Rettungsgasse sollte wenn möglich mind. 3 m betragen, damit die breiteren Fahrzeuge der Feuerwehr die Rettungsgasse auch nutzen können. Ist die Rettungsgasse erst einmal gebildet ist es wichtig, dass sie dann auch weiterhin freigehalten wird, bis der Verkehr wieder richtig fließt! In den meisten Fällen nutzten mehrere Fahrzeuge der anrückenden Rettungskräfte die Rettungsgasse, um schnell zum Unfallort zu kommen.

Eine Bildung einer Rettungsgasse ist bereits schon bei stockendem Verkehr in der StVO § 11 Abs. 2 vorgeschrieben.

Rettungsgasse

 

Viele sprechen jedoch nur über die Rettungsgasse auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße. Was ist aber mit der Rettungsgasse im Stadtverkehr?

Stau Stadtverkehr

 

Im Prinzip gilt hier die gleiche Verhaltensregel, jedoch entsteht hier ein zusätzliches Problem, nämlich dies der roten Ampel. Stehen Fahrzeuge vor einer roten Ampel und Einsatzfahrzeuge nähern sich mit Blaulicht und Einsatzhorn kommt es oft zu Behinderungen. Die Fahrzeughalter scheuen sich meist die Haltelinie der roten Ampel unter gebührender Vorsicht zu überfahren. Dies ist jedoch in dieser Situation nicht strafbar sondern erforderlich!

In der StVO § 38 ist es vorgeschrieben, dass alle Verkehrsteilnehmer Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen haben.

 

 

Gesetzeslage

Hier haben wir nur ein paar der Gesetzestexte aufgeführt die mit diesem Thema in Verbindung stehen. Weitere Auskünfte kann Ihnen Ihr Rechtsbeistand des Vertrauens mitteilen.

 

Straßenverkehrsordnung - StVO 

§ 11 Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat. 

 

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

 

 

Download

Das Hessisches Ministerium des Innern und für Sport sowie der ADAC hat zum Thema Rettungsgasse einen Flyer mit den wichtigsten Informationen veröffentlicht.

 

 

Videos

Diese Videos zeigen wie einfach eine Bildung der Rettungsgasse ist egal wieviel Fahrspuren die Straße hat. 

 

 

Diese Videos sind leider kein Einzelfall und zeigt beispielsweise mit welchen Behinderungen die Rettungskräfte täglich zu kämpfen haben. Hierbei wird sehr wertvolle Zeit verschwendet, um anderen Mitmenschen in ihrer Notsituation schnellst möglich Hilfe leisten zu können. 

 

 

 


 

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