Bürgerinformationen

Brandgefahren im Haushalt? Wer denkt schon so wirklich darüber nach!

Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Bürgerinformationen aufmerksam durch, damit Sie die Gefahrenschwerpunkte in Ihrem Haushalt kennenlernen können. Die Sicherheitstipps informieren über die Möglichkeit zur Verhütung von Gefahren, die im alltäglichen Leben vorkommen können, und wie Sie geeignete Gegenmaßnahmen treffen können.

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Sicherheit ist unser Ziel!

Beachten Sie daher bitte unsere Sicherheitstipps!

Clipart @ Feurian

Himmelslaternen

So schön aber brandgefährlich!

 

Himmelslaternen werden auch als Kong-Ming-Laterne / Kongming-Laterne bezeichnet. Ihr Ursprung liegt vor fast 2.000 Jahren in China. Dort wurde sie vom chinesischen Militärführer Zhuge Liang (181-234 n. Chr.), der auch Kongming genannt wurde, entwickelt. Sie wurde zum Transfer von militärischen Informationen für sein Königreich eingesetzt und die Sichtbarkeit über viele Kilometer für die Kommunikation genutzt. Überlieferungen zufolge waren seine Armeetrupps von Feinden umzingelt. Mithilfe der Himmelslaternen, auf die eine Botschaft geschrieben und die in großer Entfernung sichtbar waren, soll er um Hilfe für seine Truppen gebeten haben.

In Asien werden Himmelslaternen heutzutage noch traditionell zum chinesischen Neujahresfest oder dem Yee-Peng-Festival im thailändischen Chiang Mai steigen gelassen. Ab Anfang der 2000er Jahre wurden sie auch in Deutschland sehr beliebt. Sie werden im Handel auch unter Sky-Laterne, Skyballon, Glückslaterne, Wunschlaterne, Fluglaterne, Partyballone, Himmelsfackeln und vielen anderen Namen verkauft.

Das Steigenlassen von Himmelslaternen soll Glück sowie Gesundheit symbolisieren und ist daher ein sehr beliebter Brauch. Doch Vorsicht, denn seit 2012 ist das Steigenlassen von Himmelslaternen aufgrund einiger schwerer Brände in ganz Deutschland verboten worden. Dazu hat jedes Bundesland eigene Gesetzte und Verordnungen zu den Himmelslaternen erlassen. Bei einem Verstoß drohen je nach Bundeland hohe Bußgeldstrafen von bis zu 5.000 €. Wer eine Fluglaterne steigen lässt und dadurch einen Brand verursacht, haftet für den entstandenen Schaden. Es ist mit zivilrechtlichen Schadensansprüchen und einer Gefängnisstrafe wegen fahrlässiger Brandstiftung zu rechnen. 

Himmelslaternen

 

Doch was sind Himmelslaternen und warum sind sie so brandgefährlich?

Himmelslaternen sind unbemannte Flugkörper mit Eigenantrieb und lassen sich nicht steuern. Ihr Material besteht aus einer Hülle aus Reispapier, Seidenpapier oder Wachspapier, welches ein dünnes, lichtdurchlässiges Papier ist, und einem Drahtgestell oder Bambusspan zur Stabilisierung. Sie haben einen Durchmesser von bis zu 60 cm und eine Höhe von bis zu 1 m. Durch diese Leichtbauweise wiegt so eine Himmelslaterne ca. 60 g. Am unteren Ende der Himmelslaterne ist eine Feuerquelle befestigt. Diese besteht z. B. aus einem mit einer brennbaren Flüssigkeit oder Wachs getränkten Stück Baumwollstoff oder Brennpaste. Durch die Flamme wird die Luft im Inneren der Laterne erwärmt und drängt nach oben, was der Himmelslaterne den nötigen Auftrieb gibt. Dieser Vorgang ist wie beim Heißluftballon, nur im Kleinformat. Steigen Himmelslaternen erst einmal in den Himmel auf, hat man keinen Einfluss mehr darauf, was diese Himmelslaternen so gefährlich macht. Ihre Flugrichtung, Flughöhe und der Landeort sind nicht mehr beeinflussbar. Die Himmelslaternen steigen je nach Herstellerangaben bis zu einer Flughöhe von 800 m, haben eine Brenndauer bis 30 min und können in dieser Zeit mehrere Kilometer zurücklegen. Alle hier aufgeführten Zahlen sind ca. Angaben und können je nach Bauart und Hersteller sowie der gegebenen Wetterlage in der Umgebugn der Himmelslaternen abweichen.

Bleiben Himmelslaternen in Bäumen hängen oder fallen brennend auf Gebäude, Wald, Wiesen und Felder herab, kann dies schnell gravierende Folgen haben. Dies zeigten bereits mehrere Brände, die durch Himmelslaternen verursacht wurden, wie der unten aufgeführte Brand vom Krefelder Zoo. Steigen Himmelslaternen zu hoch, können sie den Flugverkehr erheblich stören. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) verbietet daher das Steigenlassen von Himmelslaternen in einem Umkreis von 1,5 km von Flugplätzen grundsätzlich.

Zwei gute Alternativen zu Himmelslaternen sind Flying-Wish-Paper und LED-Ballons. Flying-Wish-Paper ist ein Papier, auf das man seinen Wunsch schreibt, es zusammenrollt und im Anschluss anzündet. Dabei fliegt das Papier maximal 1,5 hoch und erlischt bereits beim Aufsteigen. LED-Ballons sind Luftballons, die mit einem leichten Gas (z. B. Helium) gefülltsind. Im Inneren bringen den Ballon dann Knicklichter oder LEDs zum Leuchten.

 

 

Sicherheitstipps

  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist in ganz Deuschland verboten!
  • Machen Sie sich mit den Gesetzen & Vordnungen Ihres Bundeslandes zu Thema Himmelslaternen vertraut!
  • Bei Beantragung von Sondergenehmigungen fragen Sie bei den örtlichen Ordungsbehörden nach, diese Möglichkeit ist jedoch nicht in jedem Bundesland vorhanden. 
  • Wer doch eine Genehmigung erhält, sollte zusätzlich einen Antrag zum Aufstieg von Fluglaternen bei der DFS stellen.

  

 

Brand Krefelder Zoo

Diese Brandkatastrophe zeigt, wie gefährlich das Steigenlassen von Himmelslaternen ist.

In der Silvesternacht kam es am 01. Januar 2020 gegen 0:40 Uhr zu einem verheerenden Brand im Krefelder Zoo, der durch Himmelslaternen verursacht wurde.

Das Affenhaus brannte vollständig nieder und über 50 Zootiere verstarben in den Flammen oder aufgrund einer Rauchgasintoxikation. Fünf Borneo-Orang-Utans, zwei Gorillas, darunter der 45-jährige Silberrücken Massa, der seit 40 Jahren in Krefeld lebte, ein Schimpanse, zwei Flachlandgorillas, drei Goldene Löwenäffchen, zwei Silberäffchen und sechs Zwergseidenäffchen sowie einige Vögel und Flughunde verstarben. Wie durch ein Wunder überlebten diesen Brand leicht verletzt die zwei Schimpansen Bally und Limbo. Sie waren zum Zeitpunkt des Brandes in zwei Boxen im Gorilla Garten.

Noch während die Ermittlungen der Polizei liefen, meldeten sich die Verursacher des Brandes bei der Polizei. Verursacht hatte den Brand eine 60jährige Frau mit ihren zwei erwachsenen Töchtern aus Krefeld. Sie hatten 5 Himmelslaternen im Internet bestellt und mit guten Wünschen steigen lassen. Dabei war ihnen nicht bekannt, dass das Steigenlassen von Himmelslaternen in Deutschland nicht erlaubt ist. Die Himmelslaternen kamen im Krefelder Zoo herunter, wobei eine auf dem nordöstlichen Dach des Affenhauses landete und den Brand verursachte.

Die Feuerwehr war innnerhalb weniger Minuten nach Ausbruch des Feuers vor Ort, konnte jedoch diese Brandkatastophe leider nicht mehr verhindern.

 

 

Gesetzeslage

Hier haben wir nur ein paar der Gesetzestexte aufgeführt, die mit diesem Thema in Verbindung stehen. Weitere Auskünfte kann Ihnen Ihr Rechtsbeistand des Vertrauens mitteilen. 

Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist in ganz Deutschland verboten! Die dementsprechende Gesetzeslage ist jedoch Ländersache, daher informieren Sie sich über den genauen Gesetztesext in Ihrem Bundesland. Der hier aufgeführte Gesetzestext gilt für das Bundesland Hessen.

 

Gefahrenabwehrverordnung gegen das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern

§ 1

In Hessen ist es verboten, ballonartige Leuchtkörper, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, insbesondere Flug– oder Himmelslaternen, aufsteigen zu lassen. 

 

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