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Jedes Kind weiß, dass die deutschen Feuerwehrfahrzeuge rot sind, mit Blaulicht und Martinhorn ausgerüstet sind. Manch einer fragt sich vielleicht warum ist das eigentlich so?
Wir haben Ihnen hier einige Informationen, die wir in Büchern, Internet, Internet-Foren und Herstellerangaben gefunden haben, zusammengefasst. Die verwendeten Quellen sind auf der letzten Seite aufgeführt.
Kommen Sie mit auf eine Reise in die Vergangenheit und erleben Sie eine Rückschau auf die technische Entwicklung der Lichtzeichen und akustischen Signale.
Am 03. Mai 1906 wurde den Feuerwehren die ersten eintönigen und mehrtönigen Signale zugestanden.
In der Ausführungsverordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 03. März 1910 wurde ein Signal vorgeschrieben, dass man als Vorläufer des "Martin-Horn" sehen kann, welches aber nur dem Kaiser zugestanden wurde.
Ansonsten wurde es nur der Feuerwehr gestattet sich im Notfall über Geschwindigkeitsbegrenzungen hinwegzusetzen, diese musste dabei ein Glockenspiel benutzen.
Der Straßenverkehr mit motorisierten Fahrzeugen nahm immer mehr zu. Dies hatte zur Folge, dass die Feuerwehren mit ihren Feuerwehrfuhrwerken immer mehr Schwierigkeiten hatten sich im Straßenverkehr freie Bahn zu verschaffen.
Der Hornist hatte die Aufgabe mit seinem Horn die Feuerwehr zu alarmieren und fuhr teilweise der Feuerwehr mit dem Fahrrad voraus, um für freie Bahn zu sorgen.
Es kamen aber auch handbetätigte Glocken an den Fuhrwerken und später auch an den motorisierten Fahrzeugen zum Einsatz.
Mehr Informationen über den Hornisten finden Sie in unsere Chronik.
Als Urahn der Rundumleuchte gilt die, bis nach dem 1. Weltkrieg verwendete, Petroleumfackel (Lampe). Diese wurde durch den elektrisch betriebenen Kennscheinwerfer ersetzt, da die Flamme, aufgrund der durch den technischen Fortschritt zunehmenden Fahrgeschwindigkeiten, ausgeblasen wurde.
Die Firma Bosch entwickelte das "Bosch-Horn", welches am 03. Oktober 1921 auf der Automobilausstellung vorgestellt wurde.
Es war hauptsächlich als Autohupe gedacht, jedoch wurde es auch als Sondersignalanlage verwandt. Hierbei wurden zwei "Bosch-Hörner" in verschiedener Größe benutzt, die abwechselnd mit einem Drehschalter betätigt wurden. Durch das abwechselnde Ansprechen der tiefen Töne wurde ein sehr auffallendes Sondersignal erzeugt.
Die Berliner Feuerwehr führte 1925 erstmals rote Positionslaternen ein, um auf sich aufmerksam zu machen.
Ab 1930 waren elektrische rote Kennscheinwerfer bei den deutschen Feuerwehren üblich. Diese waren jedoch nicht so effektiv, da sie keinen Reflektorspiegel hatten. Effektiver waren die Arbeitsscheinwerfer (Halbkugelschale mit Reflektorspiegel, sogenannte Kalotte) mit roter Vorsteckscheibe.
Das infolge des im Jahre 1931 erlassenen Polizeiverwaltungsgesetzes, zur Neuregelung des Feuerlöschwesens, wurde sogar als notwendig begriffen, um bestehende Regelungslücken im Recht des Feuerlöschwesens zu schließen. Die Feuerwehren wurden bereits durch das Feuerlöschgesetz zum Werkzeug eines Krieges instrumentalisiert.
Im Jahre 1932 entwickelte die Deutsche Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin, zusammen mit Feuerwehr und Polizeidienststellen, ein Horn (Martin-Horn Nr. 2097), dass als Sondersignal für bevorrechtigte Wegebenutzer gesetzlich vorgeschrieben wurde ("Warnvorrichtung mit einer Folge verschieden hoher Töne").
Seit dieser Zeit besteht die geschützte Wortmarke "Martin-Horn" und wird seit dem umgangssprachlich als "Martinshorn" bezeichnet. Es wurde wie heute mit Pressluft betrieben. Bis zum 2. Weltkrieg wurden diese Signalhörner für Einsatzfahrzeuge ausschließlich von der Deutschen Signal-Instrumentenfabrik Max B. Martin hergestellt.
Die Einführung dieser Fanfare hatte eine erheblich bessere Wirksamkeit, denn sie setzte sich langsam sowohl bei der staatlichen Polizei, als auch bei der Feuerwehr durch. Damit war der Weg geebnet, für ein optisches und akustisches Warnsignal, zur Anspruchnahme von Sonderrechten.
Mit dem Gesetz über das Feuerlöschwesen (Feuerlöschgesetzt FLG) vom 15. Dezember 1933 setzte sich der Begriff "Feuerlöschpolizei" durch.
Das Gesetz über das Feuerlöschwesen trat am 01. Januar 1934 in Kraft.
Seit Januar 1934 verwendete man den Begriff "Feuerlöschpolizei / Feuerschutzpolizei" und die Türbeschriftungen wurden dementsprechend geändert. Die Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung erlaubte 29. September 1934 eine Folge von verschiedenen hohen Tönen.
Mit einem Runderlass vom 07. Mai 1938 hatte der "Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei und Feuerlöschpolizei", ein Hornsignal mit der Tonfolge nach DIN FEN 160 vorgeschrieben.
Gleichzeitig wurden das "Martin-Horn" Nr. 2097 der deutschen Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin und der "Motorkugelwecker" (Rasselglocken von Siemens & Halske), auf den Ton "h" abgestimmt und zugelassen. Ein einheitliches blaues Kennlicht (Farbe "kobaltblau") für die Dienstfahrzeuge der Polizei und der Feuerlöschpolizei (heute Feuerwehr) wurde eingeführt.
Es handelte sich dabei um einen Arbeitsscheinwerfer, der mit einer blauen Vorsteckscheibe hinterlegt wurde. Diese blauen Kennscheinwerfer waren noch bis in den 50er Jahre an Feuerwehrfahrzeugen zu finden.
Hintergrund waren die auf dem Luftschutzgesetz vom 26. Juni 1935 basierenden Verdunkelungsvorschriften. Blaulicht wird im Gegensatz zu Rotlicht von einem feindlichen Flugzeug in 500 m Höhe nicht erkannt. Ca. 7.000 Feuerwehrfahrzeuge mussten daraufhin kostenintensiv umgerüstet werden, damit die Fahrzeuge auch bei Verdunkelung und Fliegeralarm fahren konnten.
Das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938 bildete den Schlussstein für die seit 1933 von den Nationalsozialisten durchgeführte Einbindung des deutschen Feuerlöschwesens in die Polizei.
Die Berufsfeuerwehren wurden in Deutschland jetzt als "Feuerschutzpolizei" bezeichnet. Das Gesetz sorgte dafür, dass die Feuerwehr ihre rote Farbe verlor. Die bisher in "rubinrot" (RAL 3003) und "kardinalrot" (HSK 23) lackierten Aufbauten wurden jetzt in "dunkelgrün" (RAL 6009) lackiert. Die RAL-Farbe 6009 wird heutzutage als "tannengrün" bezeichnet.
Das Stadtwappen wurde durch das Hoheitszeichen der Polizei ersetzt. Da die Polizeifahrzeuge mit blauen Signalleuchten ausgestattet waren erhielten auch die Fahrzeuge der Feuerwehr Blaulicht.
In einem Runderlass vom 03. April 1940 wurde die Größe, Zahl und Anbringung von den Kennscheinwerfern festgelegt.
Direkt nach dem 2. Weltkrieg lagen die einzigen beiden Hersteller von Sondersignalen, die Firmen Max B. Martin ("Martin-Horn") und Siemens & Halske (Motorkugelwecker) in der Sowjetischen Besatzungszone.
Sie vielen somit als Lieferant vorerst aus. Es bot sich daher, insbesondere in der amerikanischen Besatzungszone, an amerikanische Sirenen mit Wail-Signal zu verwenden. So wurden in Deutschland diese Sirenen auf deutschen Feuerwehrfahrzeugen in den amerikanischen Zonen verbaut und benutzt.
Im südwestdeutschen Esslingen/Waghäusel stellte die Firma Elektror die elektromechanische Wail-Sirene her, welche von deutschen Feuerwehren bis gegen Ende der 50er Jahre verwendet wurde.
Man betrachtete die Sirenen als "Notlösung der Nachkriegsjahre". Den Ton empfand man als "nervensägendes Geheul" und fühlte sich dadurch auch an die Luftschutzsirenen des 2. Weltkriegs erinnert. Negativ war auch der extrem hohe Stromverbrauch, der bei längeren Alarmfahrten rasch die Batteriekapazität überstieg.
Die "Bosch-Hörner" wurden weiterentwickelt und so brachte die Firma Bosch 1949 die "Bosch-Stark-Hörner" auf den Markt. Es handelt es sich um zwei handelsübliche Autohupen in bestimmten Tonlagen, welche über ein Relais abwechselnd angesteuert werden.
Nach dem 2. Weltkrieg gingen die Feuerwehren wieder dazu über, ihre Löschfahrzeuge mit roten Kennscheinwerfern auszustatten. Teilweise aus Tradition und mit dem Bewusstsein, dass Rotlicht 8- bis 10fach besser als Blaulicht wahrgenommen und auch international eher als Warnfarbe verstanden werden würde.
Blaulichtbefürworter argumentierten, dass rotes Licht zu Verwechslungen mit Signalleuchten von Bahn- und Verkehrsanlagen führen könnte. Trotz der Bestrebungen der Feuerwehren, Rot beizubehalten, setzten sich die Blaulichtbefürworter durch. So wurde am 25. November 1951 in der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 52 "blaues Licht" vorgeschrieben.
Ein zweiter Kennscheinwerfer wurde dann ab dem 23. März 1953 zugelassen.
In Nordrhein-Westfalen wurde 1954, durch den Erlass des Innenministers, die Farbe "feuerrot" (RAL 3000) für Aufbauten der Feuerwehrfahrzeuge und für die Krankenwagen die Farbe "elfenbein" (RAL 1014) vorgeschrieben.
1955 fand der allgemeine einheitliche Übergang bei den Fahrzeuglackierungen von der Farbe "rubinrot" (RAL 3003) auf die Farbe "feuerrot" (RAL 3000) bei allen Feuerwehrfahrzeugen statt.
RAL 3000 | feuerrot | |||
RAL 3003 | rubinrot | |||
RAL 1014 | Elfenbein |
Bei stetig zunehmender Verkehrsdichte kam es bei Alarmfahrten zu mehr Unfällen, mit dem Querverkehr. Man erlangte schnell die Erkenntnis, dass das nur nach vorne abstrahlende Blinklicht unzureichend sei. Dies führte dazu, dass die Industrie schlussendlich sich Gedanken um eine Rundumkennleuchten machte. Auf Anregung der Berliner Feuerwehr entwickelte dann die Firma Auer um 1955 herum eine neue optische Warneinrichtung.
Der "Leuchtturm", offiziell "Einsatzblaulicht" (EBL) bestand aus einem Fuß von ca. 35 cm im Durchmesser und ca. 13 cm Höhe. Darauf war ein 20 cm großes Lampengehäuse angebracht.
Darin befanden sich ein- oder zweistöckig angeordnete Gürtellinsen, die Lichtquelle und ein sich drehender Kranz aus blauen Glasscheiben, welche den Blinkeffekt erzeugten. Hierdurch wurde eine Blinkfrequenz von ca. 5x pro Sekunde erzeugt. Langfristig setzte sich die einstöckige Variante durch, von der dann allerdings meist 2 auf dem Fahrzeugdach montiert wurden.
Mitte der 50er Jahre stellte, nach einigen erfolgreichen Tests, die Berliner Feuerwehr komplett auf das "Auer Einsatzblaulicht" um.
1955 stellte man fest, dass einzelne Wehren dennoch hartnäckig rotes Licht beibehielten. Am 29. März 1956 schrieb die StVZO ein blaues Blinklicht vor und zwar entweder 1 oder 2 Kennscheinwerfer bzw. 1 oder 2 Kennleuchten. Eine Umstellung auf ein blinkendes blaues Licht musste bis zum 01. November 1956 erfolgen.
Ab 1957 bot Auer unter der Bezeichnung "Auer M 3" auch eine Miniversion der EBL für kleinere Einsatzfahrzeuge, z. B. Streifenwagen der Polizei an. Diese ähnelte in der Form schon sehr den heutigen Rundumleuchten.
Seit den 50er Jahren haben sich die Feuerwehren wiederholt für die Beibehaltung bzw. Wiedereinführung des roten Kennlichts eingesetzt. Dies geschah nicht aus Traditionsgründen, wie manchenorts angenommen, sondern wegen der besseren Erkennbarkeit und höheren Auffälligkeit bei Tag und Nacht, letztlich auch, weil Rotlicht international ein Gefahrsignal darstellt. Es blieb dennoch beim - durch das Luftschutzgesetz entstandenen - "Blaulicht", weil es ein eindeutiges optisches Unterscheidungssignal ist, bei dem keine Gefahr der Verwechslung mit Verkehrs- oder Bahnsignalen besteht. Da ein blauer Filter stets mehr Licht als ein roter Filter absorbiert, gibt es nur wenige Möglichkeiten zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit. Es wurde empfohlen, möglichst große Kennleuchten zu verwenden und diese mit Halogenglühlampen zu versehen.
Die Vorläufer der uns heute bekannten Rundumleuchten kamen Ende der 50er Jahre in Deutschland auf den Markt. Häufig rüsteten Sonderechtenutzer zu Beginn der 60er Jahre ihre Fahrzeuge dann auch auf die neuen Rundumleuchten um, welche von den Firmen Hella und Bosch angeboten wurden.
Diese verfügten schon über die auch heute noch gebräuchliche Spiegeloptik, bei der sich ein Spiegel um eine Glühlampe dreht. Hierbei wird ein deutlich langsamerer Blinkeffekt als bei der EBL erreicht, so dass zusammen mit der besseren Lichtausbeute eine deutlich höhere Warnwirkung erreicht werden konnte.
Mitte der 60er Jahre wurde die Produktion des EBL von der Firma Auer eingestellt.
1964 wurden für die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes "Fachdienstfarben" eingeführt. So wurden für ABC-Schutz- und Fernmeldedienst die Farbe "reinorange" (RAL 2004), Brandschutzdienst in der Trägerschaft von Freiwilligen oder Berufsfeuerwehren die Farbe "kaminrot" (RAL 3002) und Sanitätsdienst die Farbe "elfenbein" (RAL 1014) festgelegt.
Man stellte fest, dass das Blaulicht auf dem Dach der Fahrzeuge, zur Warnung der Verkehrsteilnehmer, nicht ausreichte und überlegte nach weiteren Möglichkeiten. In den 60er Jahren kam man auf die Idee vom sogenannten "Springlicht".
Das "Springlicht" ermöglicht bei Einsatzfahrzeugen das abwechselnde Schalten der Fahrzeug- und Zusatzscheinwerfer, welches über ein Relais gesteuert wird. Das Verwenden des "Springlichts" bei Alarmfahrten ist laut StVO / StVZO nicht zugelassen. Um dies in entsprechenden Fällen zu nutzen, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, des jeweiligen Bundeslandes und der dazugehörigen Zulassungsbehörde.
Das Sehen und rechtzeitige Erkennen von Gefahren im Straßenverkehr ist im Normalfall ein Auffälligkeitsproblem. Es ist unbestritten, dass die traditionelle Farbe "feuerrot" RAL (3000), die zudem der Feuerwehr bekanntlich nicht exklusiv vorbehalten ist, diesen erwünschten Auffälligkeitsgrad mit zunehmender Verkehrsdichte verloren hat. Es ist aber verständlich, dass in den 60er Jahren von zahlreichen deutschen Feuerwehren mit verschiedenartigen rot-weißen Kontrastlackierungen experimentiert wurde, um wieder einen höheren Auffälligkeitsgrad zu erlangen.
1971 wird die Farbgebung "leuchtrot" (RAL 3024) für den Aufbau und "reinweiß" (RAL 9010) für Radabdeckungen und Stoßfänger genormt und somit ein neues und außerordentlich wirksames Mittel zur Erhöhung der Auffälligkeit gegeben.
RAL 3000 | feuerrot | |||
RAL 3024 | leuchtrot | |||
RAL 9010 | reinweiß |
Im Wandel der Zeit entwickelten sich die Martinshörner und Blaulichter stetig weiter. So kam eine Kombination aus beidem auf den Markt. Das Martinshorn wurde hierbei elektronisch erzeugt. Die Kombinationen wurden von verschiedenen Herstellern angeboten.
Eine der führenden Firmen ist die Firma Hella. Die Firma Hella ist seit 1973 mit ihrer "Rundumleuchte-Ton-Kombination" (RTK) sehr erfolgreich. Bei allen elektronischen Anlagen werden die Signale in einem Tonprozessor erzeugt, und dann mit Druckkammerlautsprechern nach außen abgegeben. Dies erlaubt auch den Gebrauch in anderen Ländern, da sämtliche Sirenensignale (z. B. USA, Italien usw.) programmierbar sind.
Den Anfang machte 1973-1977 die "RTK 1".
Sie wurde dann durch die RTK 3 ("Würfel") abgelöst. Diese Version wurde von 1977-1984 gebaut, dann durch die äußerlich unveränderte Version "SL" (Stadt / Land) abgelöst und bis 1992 weitergebaut. Stadt / Land bedeutet, dass die Signale aus dem Druckkammerlautsprecher verschieden gestreut werden.
Im Stadtverkehr ist die Situation anders als bei schneller Autofahrt. Die Geschwindigkeit ist niedriger, der Verkehr dicht, die Ausbreitung des Schalls wird durch Hindernisse wie PKWs, Häuserblocks oder winklig zueinander laufende Straßenfluchten gestört. Das Warnsignal braucht im Stadtgebiet nicht sehr weit zu reichen, dafür sollte es sich aber gut um Hindernisse herumbeugen und gut in Kreuzungsgebiete eindringen können, daher wird bei der Stadteinstellung der Schall breit gefächert.
Frequenzbereich 410–547 Hz
Bei Überland- oder Autobahnfahrten sieht natürlich alles anders aus. Hier stehen selten Hindernisse im Weg, die die Schallausbreitung negativ beeinflussen. Dafür fährt man mit höherer Geschwindigkeit, daher ist es wichtig das Warnsignal rechtzeitig zu hören. Bei der Landeinstellung werden die Schallwellen direkt nach vorne abgegeben.
Frequenzbereich 362–483 Hz
In Deutschland wird die Ausführung des Folgetonhorns durch DIN 14610 (Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer) geregelt.
Die Tonhöhe von verschiedenen Hörnern darf sich unterscheiden, muss aber zwischen 360 Hz (ca. fis′) und 630 Hz (ca. dis″) liegen.
Die Lautstärke beträgt 110 db in 3,5 m Entfernung zum Fahrzeug.
Ab 1986 machte dann die "Hella RTK 4 SL" von sich reden, die als erste in Balkenform auftrat. Bemerkenswert ist hierbei, dass in dem Balken verschiedene Leuchtsignale angebracht werden können, z. B. "STOP Polizei", "Feuerwehr", "Notarzt", welche durch eine hinterleuchtete Fläche, mit entsprechender Folie bezogen, erzeugt werden.
Zur besseren Wahrnehmbarkeit der Einsatzfahrzeuge war Anfangs nur blaue Leuchten mit Ausrichtung nach vorne erlaubt und gebräuchlich. Dies änderte sich erst 1985, als z. B. die Firma Hella ihre ersten Frontblitzer mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis auf den Markt brachte. Die Frontblitzer sollen bewirken, dass das Blaulicht im Rückspiegel des voraus fahrenden Fahrzeugs besser gesehen wird. Durch die gute Erkennbarkeit werden die Frontblitzer auch umgangssprachlich als "Straßenräumer" bezeichnet. Es wurden zwar auch schon vorher blaue Frontleuchten eingesetzt, dies war jedoch meistens nicht legal, wurde jedoch oft geduldet.
Anfangs waren nur blaue Leuchten mit Ausrichtung nach vorne erlaubt und gebräuchlich. Dies änderte sich erst Anfang der 90er Jahre, als die ersten Frontblitzer der Firma UKE Kranefeld (jetzt Firma Hänsch) mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis auf den Markt kamen.
Die Frontblitzer sollen bewirken, dass das Blaulicht im Rückspiegel des voraus fahrenden Fahrzeugs besser gesehen wird. Es wurden zwar auch schon vorher blaue Frontleuchten eingesetzt, dies war jedoch meistens nicht legal, wurde jedoch oft geduldet.
Wurden für die Blaulichter seit den späten 50ern Drehspiegelleuchten eingesetzt, bei denen sich ein Spiegel um einen feststehende Leuchte drehte, bzw. die Leuchte sich mit dem Spiegel drehte, kam in den 80ern die Stroboskoptechnik zum Zuge.
Diese zeichnete sich vor allem durch eine größere Leuchtkraft, schnellere Blitzfolge, weniger Stromverbrauch und längere Lebenszeit aus. Auch ist sie durch ihre kugelförmig austretenden Lichtsignale von oben, z. B. vom Rettungshubschrauber aus gut zu erkennen. Allerdings mussten die Ingenieure einige kleine Probleme beheben, so störten die ersten Stroboskope durch ihre Entladungen so sehr den Fahrzeugfunk, dass keine Kommunikation möglich war. So brachte 1986 die Firma Hänsch ihre ersten Doppelblitz-Warnleuchten Typ 05, 07 und 09 auf den Markt.
Auch bei den Frontblitzern stieg man schnell auf die Stroboskoptechnik um. Anfangs hatten die Frontblitzern mit Stroboskoptechnik nur einen Blitz. Man stellte aber schnell fest, dass die Reichweite des Stroboskopblitzes nicht ausreichte. So forschte man weiter und entwickelte die Frontblitzer mit Doppelblitz. Hierbei werden zwei Stroboskopblitze kurz hintereinander ausgestrahlt.
Im Februar 1992 wurde die Norm über "Kennsignaleinheiten" der optischen Warneinrichtung zur DIN 14620 "Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtsysteme für blaues und gelbes Blinklicht" kombiniert.
Ab 2003 wird auch die "Hella RTK 6 SL" als Stroboskop Version angeboten. Hierbei wird neben der Leuchtschrift (Signalgeber) auch die Möglichkeit eines nach vorne gerichteten Stroboskops und eines Scheinwerfers angeboten.
Es dauerte nicht lange und es erschienen die ersten Blaulichter mit LED Technik auf dem Markt. Von der Firma Hella wurden 2008 z. B. die RTK QS oder der Frontblitzer BSN-LED. Es gibt natürlich auch andere Hersteller wie z. B. Hänsch die ähnliches anbieten. LED-Leuchten zeichnen sich durch hohe Leuchtkraft sowie geringen Stromverbrauch und Verschleiß aus. Sie haben zusätzlich den Vorteil, dass sie eine Ausfallwahrscheinlichkeit sehr gering ist.
Auf der Messe Interschutz 2015 wurden schon die ersten Feuerwehrfahrzeuge in einer neuen Farbe dem "Verkehrsrot RAL 3020" präsentiert. Sie ist heller und leuchtender als die bisherige Farbe RAL 3000. Gerade in Verbindung mit gelben oder weißen Kontrastfarben erzielt es eine deutlich höhere Warnwirkung.
Im Dezember 2015 wurde die neue Norm DIN 14502-3 "Feuerwehrfahrzeuge - Teil 3: Farbgebung und besondere Kennzeichnung" veröffentlicht und somit die neue Farbe für Feuerwehrfahrzeuge zugelassen.
Mehr Informationen und Bilder zur neuen RAL 3020 Farbe finden Sie auf der Homepage vom Feuerwehr-Magazin.
Die Verwendung von Blaulicht und Martinhorn zum Einsatzort ist in der Straßenverkehrsordnung § 35 StVO (Sonderrechte) und § 38 StVO (Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht) geregelt.
Wie Blaulicht und Martinhorn während der Einsatzfahrt aus der rechtlichen Sicht richtig verwendet werden sollte wird in diesem YouTube Video erklärt.
Stand: Dezember 2015
Hier haben wir Ihnen eine Übersicht der Farben die im Beitrag erwähnt sind zusammengestellt. Die Farben können je nach Computermonitor leicht abweichen.
RAL 3003 | rubinrot | bis 1938 | ||||
HSK 23 | kardinalrot | bis 1938 | ||||
RAL 6009 | tannengrün | ab 1938 | ||||
RAL 3000 | feuerrot | ab 1954 | ||||
RAL 1014 | elfenbein | ab 1954 | ||||
RAL 2004 | reinorange | ab 1964 | ||||
RAL 3002 | kaminrot | ab 1964 | ||||
RAL 3024 | leuchtrot | ab 1971 | ||||
RAL 9010 | reinweiß | ab 1971 | ||||
RAL 3020 | verkehrsrot | ab 2015 |
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