Beitragsarchiv
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Am Silvesterabend wird das alte Jahr mit viel Lärm verabschiedet. Das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern birgt aber leider vielfältige Brandgefahren. Der Spaß der Silvesterknallerei kann sehr unangenehme Folgen haben. Wer das Neue Jahr nicht mit dem Besuch der Feuerwehr oder des Rettungswagens einleiten will, sollte zudem eine gewisse Vorsicht walten lassen.
Am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum im Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt. Für den privaten Bereich wird das Verzichten auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern dringend empfohlen.
Verboten ist das Abbrennen im gesamten öffentlichen Raum, also beispielsweise an und auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen aber auch auf im privaten Eigentum stehende Flächen, wie etwa Parkplätze von Einkaufszentren oder Kirchplätze.
Mit dem Verbot und der dringenden Empfehlung sollen Gruppenbildungen in der Öffentlichkeit verhindert und eine Überlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser durch Feuerwerksverletzungen vermieden werden.
Quelle: Landkreis Marburg Biedekopf - 9. Allgemeinverfügung
Daher beachten Sie bitte unsere Sicherheitstipps...
Vorsicht beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk!
Am Silvesterabend wird das alte Jahr mit viel Lärm verabschiedet. Das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern birgt aber leider vielfältige Brandgefahren. Der Spaß der Silvesterknallerei kann sehr unangenehme Folgen haben.
Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für so manchen das neue Jahr schlecht angefangen. Schwere Unfälle und Brände häufen sich in der Silvesterzeit.
Die Tatsache, dass Feuerwerksartikel erst einem Alter von 18 Jahren frei verkäuflich sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit Sprengstoffen umgegangen wird.
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Auf geprüften Feuerwerkskörpern befindet sich auf dem Etikett ein entsprechender Aufdruck, mit einer 4stelligen BAM Nummer. Diese zeigt, dass der Feuerwerkskörper von der Bundesanstalt für Materialforschung / Prüfung (BAM) geprüft und zugelassen ist.
Bitte kaufen Sie keine Feuerwerkskörper im Ausland die keine BAM Nummer haben. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen ohne Prüfsiegel (BAM Nummer) droht eine Geldstrafe. Auch wenn die Verlockung groß ist, da die Feuerwerkskörper oft billiger sind und mehr Effekte haben, stellen sie eine große Gefahr für ihre Gesundheit bzw. ihr Leben dar. So können etwa aus Osteuropa eingeschmuggelte Böller vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen.
Weitere wichtige Informationen über in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper erhalten Sie direkt über die Homepage der BAM.
In Deutschland unterliegen alle pyrotechnischen Gegenstände dem Sprengstoffverordnung (1. Spreng V. §23 Abs. 1 vom 01.10.2009). Dort heißt es: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“
Fachwerkhäuser stehen in Marburg nicht nur in der gesamten Oberstadt, sondern auch in den Ortskernen der Stadtteile. Auch auf dem Gelände des Landgrafenschlosses Marburg ist Feuerwerk nur eingeschränkt erlaubt!
Es ist ein Mindestabstand von 8 m zu den oben genannten Gebäuden einzuhalten!
Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können laut Ordnungsamt mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Wir die Freiwillige Feuerwehr Marburg-Cappel wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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